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Forderung 8: Online-Protest ist kein Verbrechen


Information durch und Kommunikation über das Internet ist heute allgemeine Praxis und hat den Status eines Menschenrechts. Proteste gegen manche Unternehmen können nur im Cyberspace stattfinden – ein Beispiel sind Proteste von Verbrauchern gegen Online-Dienste. Grundrechte wahrzunehmen – beispielsweise freie Rede oder Versammlung – ist auch online kein Verbrechen. Es darf niemals als Rechtfertigung für militärische Antworten oder Kriege dienen.

Im Einzelnen fordern wir:
  • Das Recht auf zivilen Widerstand und Online-Protest muss respektiert werden – in der Annahme, es wird keine Gewalt ausgeübt oder Schaden angerichtet.
  • Online-Protest darf nicht kriminalisiert werden oder gar als Grund herhalten, einen Krieg zu beginnen.

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